Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für beSocial
Version: beSocial AGB 1.0 Stand: 17. September 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
- Anbieter von „beSocial“ ist:
Drunk Octopus Communications GmbH Max-Reger-Straße 2 50931 Köln
Telefon: 0221-1773082-0 E-Mail: info@drunk-octopus.de Internet: www.drunk-octopus.de
Geschäftsführer: Philipp Pudelko Amtsgericht Köln, HRB 87889 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE306605914
nachfolgend „Anbieter“.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes „beSocial“ sowie für die im Zusammenhang mit beSocial vereinbarten Leistungen.
- beSocial richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abzuschließen.
- Abweichende oder ergänzende Individualvereinbarungen, insbesondere ein individuell erstelltes Angebot oder ein für den Kunden gespeicherter Vertrags- bzw. Tarif-Snapshot, gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
2. Gegenstand von beSocial
- beSocial ist eine webbasierte Plattform zur Planung, Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Social-Media-Inhalten.
- Je nach gebuchtem Tarif kann der Leistungsumfang insbesondere umfassen:
- Erstellung KI-gestützter Textentwürfe,
- Überarbeitung bestehender Inhalte mithilfe künstlicher Intelligenz,
- Erstellung oder Bearbeitung von Bildmaterial,
- Erstellung von Fassungen für unterschiedliche Social-Media-Kanäle,
- Kommunikations- und Tonalitätsprofile,
- redaktionelle Bearbeitung und Qualitätssicherung,
- Feedback- und Freigabeprozesse,
- Beratungs- oder Redaktionsleistungen.
- Der konkrete Leistungsumfang, der Preis, die enthaltenen Kontingente, die verfügbaren Kanäle sowie gegebenenfalls enthaltene Beratungsleistungen ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss angezeigten und gespeicherten Angebot bzw. Tarif-Snapshot.
- beSocial unterscheidet insbesondere zwischen Self-Service-Tarifen und redaktionell begleiteten Tarifen.
- Beim Self-Service erstellt und bearbeitet der Kunde seine Inhalte im Wesentlichen selbst mithilfe der bereitgestellten KI- und Workflow-Funktionen. Eine laufende redaktionelle Beratung oder redaktionelle Bearbeitung durch den Anbieter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gewählten Tarifs oder einer Individualvereinbarung ist.
- Bei redaktionell begleiteten Tarifen können zusätzlich menschliche Kalibrierung, redaktionelle Bearbeitung, Qualitätssicherung und gegebenenfalls Beratungsleistungen Bestandteil des Vertrags sein. Umfang und Häufigkeit richten sich nach dem gebuchten Tarif.
- Der Tarif „Teams“ wird grundsätzlich individuell vereinbart. Für Teams gelten das jeweilige Angebot und die dort festgelegten Leistungs-, Kontingent- und Abrechnungsregeln vorrangig.
- Die direkte Veröffentlichung von Beiträgen auf Konten des Kunden bei LinkedIn, Instagram, Facebook oder anderen Plattformen ist nur geschuldet, wenn eine solche Publishing-Leistung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Erstellung eines Inhalts in beSocial bedeutet nicht automatisch dessen Veröffentlichung auf einer externen Plattform.
3. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
- Im Rahmen des Online-Onboardings wählt der Kunde einen Tarif und hinterlegt die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben.
- Vor Abschluss werden dem Kunden die wesentlichen Vertragsbestandteile angezeigt. Dazu gehören insbesondere:
- gewählter Tarif,
- Preis,
- enthaltene Post-Kontingente,
- enthaltene KI-Bild-Kontingente,
- gegebenenfalls Beratungsleistungen,
- Laufzeit- und Abrechnungsregeln,
- die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das ihm angezeigte Angebot einschließlich dieser AGB elektronisch annimmt und die Annahme durch beSocial systemseitig erfasst wird.
- Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende AGB-Fassung sowie die wesentlichen Tarif- und Vertragsdaten werden für den jeweiligen Vertrag dokumentiert. Spätere Änderungen einer Tarifvorlage oder eine spätere AGB-Version ändern einen bereits geschlossenen Vertrag nicht automatisch.
- Ändern sich Vertragsbestandteile zwischen Anzeige des Angebots und dessen Annahme, kann eine erneute Bestätigung des aktualisierten Angebots erforderlich sein.
4. Registrierung und Nutzerkonto
- Für die Nutzung von beSocial ist grundsätzlich ein persönliches Nutzerkonto erforderlich.
- Der Kunde hat bei Registrierung und Nutzung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese bei wesentlichen Änderungen zu aktualisieren.
- Zugangsdaten dürfen nur von den jeweils berechtigten Personen verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter und sonstige Authentifizierungsmerkmale vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
- Besteht der begründete Verdacht einer unbefugten Nutzung, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Soweit beSocial zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Mehrfaktor-Authentifizierung für bestimmte Nutzergruppen verpflichtend vorsieht, sind diese von den betroffenen Nutzern einzurichten und zu verwenden.
5. Kommunikationsprofil und Mitwirkung des Kunden
- Die Qualität der durch beSocial erzeugten oder redaktionell bearbeiteten Inhalte hängt wesentlich von den Informationen ab, die der Kunde zur Verfügung stellt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Briefings, Unternehmensangaben, Tonalitätsvorgaben und sonstigen Inhalte möglichst vollständig und zutreffend bereitzustellen.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner tatsächlichen Angaben und Vorgaben verantwortlich.
- Verzögerungen oder qualitative Einschränkungen, die auf fehlenden, verspäteten, widersprüchlichen oder unzutreffenden Kundeninformationen beruhen, stellen keinen vom Anbieter zu vertretenden Leistungsmangel dar, soweit der Anbieter diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat.
6. Einsatz künstlicher Intelligenz
- beSocial nutzt Funktionen künstlicher Intelligenz zur Unterstützung bei der Erstellung und Bearbeitung von Texten, Bildern und weiteren Inhalten.
- KI-generierte Inhalte sind Vorschläge bzw. Arbeitsprodukte. Trotz technischer und – soweit tariflich vereinbart – redaktioneller Prüfungen können KI-generierte Inhalte insbesondere:
- sachlich unzutreffend oder unvollständig sein,
- missverständliche Aussagen enthalten,
- nicht zum gewünschten Kommunikationsziel passen,
- Ähnlichkeiten zu bestehenden Inhalten aufweisen,
- rechtlich relevante Fehler oder Risiken enthalten.
- KI-Ausgaben stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Compliance- oder sonstige fachliche Beratung dar.
- Der Kunde hat Inhalte vor ihrer Veröffentlichung angemessen zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Tatsachenbehauptungen, personenbezogene Angaben, Aussagen über Dritte, rechtlich sensible Inhalte sowie Inhalte mit möglichen Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten.
- Soweit der gewählte Tarif eine redaktionelle Prüfung durch den Anbieter umfasst, reduziert diese Prüfung die Mitwirkungspflichten des Kunden, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Leadzahl, Conversion, Platzierung, Sichtbarkeit oder sonstiger wirtschaftlicher oder kommunikativer Erfolg eines Inhalts ist nicht geschuldet.
- Zur Erbringung von KI- und Infrastrukturleistungen kann der Anbieter geeignete technische Dienstleister und KI-Anbieter einsetzen. Datenschutzrechtliche Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
7. Posts, Kanäle und Verbrauch des Post-Kontingents
- Ein „Post“ im Sinne des Vertrags ist eine inhaltliche Beitragseinheit, die aus einem Briefing bzw. einem gemeinsamen Inhaltsvorgang hervorgeht.
- Ein Post kann für einen einzelnen oder für mehrere unterstützte Social-Media-Kanäle erstellt werden.
- Die Anzahl der gewählten Kanäle hat keinen Einfluss auf die Anzahl der verbrauchten Posts. Insbesondere gilt:
- ein Beitrag nur für LinkedIn = ein Post,
- ein Beitrag nur für Instagram = ein Post,
- ein Beitrag nur für Facebook = ein Post,
- ein gemeinsamer Beitrag für Instagram und Facebook = ein Post,
- ein gemeinsamer Beitrag für LinkedIn, Instagram und Facebook = ein Post.
- Kanalvarianten desselben Inhalts stellen keine zusätzlichen Posts dar und verbrauchen kein zusätzliches Post-Kontingent.
- Ebenso führen Überarbeitungen, Revisionen, erneute Freigaberunden oder spätere Anpassungen desselben Posts grundsätzlich nicht zu einem erneuten regulären Post-Verbrauch.
- Im Self-Service wird ein Post einmalig auf das Kontingent angerechnet, wenn er erstmals im vorgesehenen Workflow fertiggestellt wird. Eine spätere Bearbeitung des fertiggestellten Beitrags bleibt möglich und erzeugt keinen erneuten Verbrauch.
- Bei redaktionell begleiteten Workflows wird ein Post grundsätzlich einmalig angerechnet, wenn er erstmals als fertiger Beitrag zur Kundenfreigabe bereitgestellt wird.
- Die konkret unterstützten bzw. im Tarif enthaltenen Kanäle ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Tarif-Snapshot.
8. KI-Bild-Kontingent
- Soweit der gewählte Tarif ein Kontingent für KI-generierte Bilder enthält, wird dieses getrennt vom Post-Kontingent geführt.
- Eine bloße Bildanfrage oder ein nicht verwendeter Generierungsversuch verbraucht nicht automatisch eine Kunden-Kontingenteinheit.
- Ein KI-generiertes Bild wird grundsätzlich auf das vertragliche KI-Bild-Kontingent angerechnet, wenn es vom Kunden bzw. im vorgesehenen Workflow bewusst als nutzbares Asset übernommen oder akzeptiert wird.
- Nicht gegen das KI-Bild-Kontingent zählen insbesondere:
- vom Kunden hochgeladene Bilder,
- redaktionell hochgeladene Bilder,
- reine Crop- oder Bearbeitungsvorgänge,
- verworfene KI-Generierungen,
- reine Prompt-Überarbeitungen.
- Ein bereits verbrauchtes KI-Bild wird durch späteres Löschen, Ersetzen oder Nichtverwenden nicht automatisch wieder dem Kontingent gutgeschrieben.
- Der Anbieter kann in begründeten Fällen, insbesondere bei technischen Fehlversuchen oder aus Kulanz, Kontingente manuell korrigieren.
9. Kontingente und Mehrverbrauch
- Die im Tarif enthaltenen Post-, KI-Bild- und gegebenenfalls Beratungskontingente gelten jeweils für die vertraglich maßgebliche Abrechnungsperiode.
- Nicht verbrauchte Kontingente werden nicht auf spätere Abrechnungsperioden übertragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Dies gilt insbesondere für:
- nicht genutzte Posts,
- nicht genutzte KI-Bilder,
- nicht genutzte monatliche Beratungstermine,
- nicht genutzte quartalsweise Beratungsansprüche.
- Überschreitungen eines Kontingents können von beSocial technisch erfasst und als Mehrverbrauch gekennzeichnet werden.
- Eine solche Überschreitung führt nicht automatisch zu einer zusätzlichen Rechnungsposition.
- Eine zusätzliche Berechnung von Mehrleistungen erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung oder einer entsprechenden individuellen Entscheidung, die gegenüber dem Kunden kommuniziert wird.
10. Kostenloser Testzeitraum
- Für die Online-Tarife ist grundsätzlich ein kostenloser Testzeitraum von 28 Tagen vorgesehen, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Beim Self-Service beginnt der Testzeitraum, sobald die erforderlichen Vertrags- und Onboarding-Schritte abgeschlossen sind und der Zugang für die produktive Nutzung aktiviert wurde.
- Bei redaktionell begleiteten Tarifen kann der Testzeitraum erst beginnen, nachdem die vereinbarte initiale Kalibrierung bzw. Vorbereitung abgeschlossen und der Account zur produktiven Nutzung freigegeben wurde.
- Die bloße Registrierung oder Erstellung eines Nutzerkontos startet den Testzeitraum nicht zwingend.
- Ein Anspruch auf wiederholte kostenlose Testzeiträume besteht nicht.
- Wird der Vertrag während des Testzeitraums nicht gekündigt, geht er nach dessen Ablauf automatisch in den zuvor gewählten kostenpflichtigen Tarif über.
- Eine Kündigung während des kostenlosen Testzeitraums verhindert die automatische Umwandlung in den kostenpflichtigen Tarif. Der kostenlose Zugang kann bis zum Ende des bereits begonnenen Testzeitraums fortbestehen.
11. Preise, Abrechnung und Rechnungsstellung
- Alle gegenüber Geschäftskunden angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der konkret vereinbarte Preis ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot bzw. Vertrags-Snapshot.
- Die Abrechnung kostenpflichtiger Online-Tarife erfolgt monatlich im Voraus.
- Die regulären kostenpflichtigen Abrechnungsperioden orientieren sich an Kalendermonaten in der Zeitzone Europe/Berlin.
- Endet der kostenlose Testzeitraum innerhalb eines Kalendermonats, beginnt der kostenpflichtige Vertrag unmittelbar im Anschluss an den Testzeitraum.
- Für diesen ersten angebrochenen kostenpflichtigen Kalendermonat wird der reguläre Monatspreis zeitanteilig berechnet.
- Das für den Tarif vorgesehene Monatskontingent wird für diesen ersten kostenpflichtigen Restmonat nicht zeitanteilig reduziert.
- Ab dem folgenden Kalendermonat erfolgt die reguläre monatliche Abrechnung.
- Rechnungen können elektronisch an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse übermittelt werden.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im individuellen Angebot oder auf der Rechnung nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Eine innerhalb von beSocial dargestellte Billing- oder Abrechnungsvorschau stellt keine Rechnung dar.
12. Tarifänderungen und individuelle Vereinbarungen
- Änderungen des gebuchten Tarifs bedürfen einer entsprechenden Vertragsänderung.
- Tarifänderungen wirken grundsätzlich für eine zukünftige Abrechnungsperiode, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt vereinbart wird.
- Änderungen allgemeiner Tarifvorlagen, Listenpreise oder Kontingente wirken nicht automatisch rückwirkend auf einen bereits vereinbarten Vertrags-Snapshot.
- Individuelle Vereinbarungen können insbesondere abweichende Preise, Kontingente, Beratungsleistungen oder sonstige Zusatzleistungen enthalten.
- Für den Tarif Teams gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Bedingungen.
13. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
- Nach Ablauf eines etwaigen kostenlosen Testzeitraums läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungsperioden, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist.
- Beide Parteien können den Vertrag monatlich zum Ende der jeweils laufenden kostenpflichtigen Abrechnungsperiode kündigen.
- Während des kostenlosen Testzeitraums kann der Kunde die automatische Umwandlung in den kostenpflichtigen Tarif bis zum Ende des Testzeitraums verhindern.
- Kündigungen können über die in beSocial bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt werden.
- Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Folgen der Vertragsbeendigung
- Mit Ende des Vertrags entfällt das Recht, neue Leistungen und Kontingente aus dem beendeten Tarif in Anspruch zu nehmen.
- Soweit technisch vorgesehen, kann dem Kunden nach Vertragsende zunächst für bis zu 30 Tage ein eingeschränkter Lesezugriff auf bestehende Inhalte zur Verfügung stehen.
- Anschließend kann der Account bzw. das betreffende Profil archiviert werden.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, Inhalte, die er dauerhaft benötigt und für die eine Export- oder Downloadmöglichkeit besteht, rechtzeitig zu sichern.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie datenschutzrechtliche Lösch- und Aufbewahrungsregeln bleiben unberührt.
- Einzelheiten zur Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
- Der Kunde darf beSocial nur im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser AGB und der vereinbarten Leistungen nutzen.
- Insbesondere dürfen über beSocial keine Inhalte erstellt, hochgeladen, verarbeitet oder verbreitet werden, die:
- gegen geltendes Recht verstoßen,
- zu Gewalt oder konkreten Bedrohungen aufrufen,
- Menschen oder Personengruppen entmenschlichen oder gruppenbezogenen Hass verbreiten,
- Propaganda verbotener Organisationen oder verbotene Symbole in unzulässiger Weise verbreiten,
- Betrug, Malware, Phishing oder Identitätsmissbrauch fördern,
- Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
- Der Kunde darf technische Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitsmechanismen von beSocial nicht umgehen oder beeinträchtigen.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Soweit redaktionell oder beratend begleitete Leistungen betroffen sind, ist der Anbieter nicht verpflichtet, parteipolitische Kampagnen- oder Propagandakommunikation zu unterstützen, sofern eine entsprechende Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
16. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
- Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Marken, Dokumenten und sonstigen Inhalten.
- Der Kunde versichert, über die zur vertragsgemäßen Nutzung und Verarbeitung erforderlichen Rechte zu verfügen.
- Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung diejenigen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um die bereitgestellten Inhalte innerhalb von beSocial zu speichern, zu bearbeiten, technisch zu vervielfältigen und zur vereinbarten Leistungserbringung zu verarbeiten.
- Dies umfasst – soweit für die jeweilige Funktion erforderlich – auch die Verarbeitung über vom Anbieter eingesetzte technische Dienstleister und KI-Systeme unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
- Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
17. Rechte an erstellten Inhalten
- Soweit an individuell für den Kunden erstellten Texten, Bildern oder sonstigen redaktionellen Arbeitsergebnissen urheberrechtliche oder sonstige übertragbare Nutzungsrechte beim Anbieter entstehen, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine Unternehmens-, Marketing- und Kommunikationszwecke.
- Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die betreffenden Inhalte:
- zu veröffentlichen,
- zu vervielfältigen,
- zu verbreiten,
- öffentlich zugänglich zu machen,
- in eigenen digitalen und analogen Kommunikationskanälen einzusetzen,
- auf Social-Media-Plattformen und eigenen Websites zu verwenden,
- zu bearbeiten, zu kürzen, zu ergänzen und an andere Formate oder Kanäle anzupassen.
- Soweit für die vertragsgemäße Unternehmens- und Marketingkommunikation erforderlich, darf der Kunde die Inhalte auch durch von ihm beauftragte Dienstleister technisch oder redaktionell bearbeiten und veröffentlichen lassen.
- Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
- Soweit Arbeitsergebnisse Bestandteile enthalten, die Rechten oder Lizenzbedingungen Dritter unterliegen, gelten für diese Bestandteile ergänzend die jeweiligen Rechte und Lizenzbedingungen.
- Für rein KI-generierte Inhalte kann insbesondere nicht zugesichert werden,
- dass überhaupt ein urheberrechtlicher oder vergleichbarer Schutz entsteht,
- dass der Kunde ausschließliche Rechte an dem Ergebnis erwerben kann,
- dass vergleichbare oder ähnliche Ergebnisse nicht auch für Dritte erzeugt werden.
- Rechte an der Software beSocial, deren Quellcode, technischen Abläufen, allgemeinen Vorlagen, Methoden, Prompt-Strukturen, Systemkonzepten und sonstigen nicht individuell für den Kunden geschaffenen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
18. Drittplattformen und externe Dienste
- beSocial kann Funktionen enthalten, die mittelbar oder unmittelbar von Diensten Dritter abhängig sind.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- KI-Anbieter,
- Hosting- und Cloud-Dienste,
- E-Mail-Dienste,
- Authentifizierungsdienste,
- Social-Media-Plattformen.
- Der Anbieter schuldet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionalität fremder Plattformen.
- Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Dienste können dazu führen, dass einzelne Funktionen von beSocial angepasst, vorübergehend eingeschränkt oder ersetzt werden müssen.
- Für die Veröffentlichung und Nutzung von Inhalten auf externen Social-Media-Plattformen gelten zusätzlich deren jeweilige Nutzungsbedingungen und technischen Vorgaben. Der Kunde ist für die Einhaltung der für seine Accounts geltenden Plattformregeln verantwortlich.
19. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
- Der Anbieter stellt beSocial im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs bereit.
- Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Service Level vereinbart wurde.
- Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen, notwendigen Updates oder Störungen bei eingesetzten Drittanbietern auftreten.
- Der Anbieter ist berechtigt, beSocial technisch weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen anzupassen, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck und die vertraglich vereinbarten Kernleistungen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
- Wesentliche kommerzielle Änderungen eines bestehenden Vertrags, insbesondere Preis- oder Kontingentänderungen, erfolgen nicht allein aufgrund einer technischen Produktänderung.
20. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
- Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
- Die Datenschutzerklärung wird getrennt von diesen AGB bereitgestellt und nicht als Vertrags-Checkbox „akzeptiert“.
21. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
- Als vertraulich gelten insbesondere nicht allgemein bekannte geschäftliche, technische, strategische und organisatorische Informationen sowie als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen.
- Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
- Gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben hiervon unberührt.
22. Leistungsstörungen und Mängel
- Der Kunde soll erkennbare technische Störungen und Mängel möglichst zeitnah und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung melden.
- Der Anbieter wird wesentliche technische Fehler, die die vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen, innerhalb angemessener Frist untersuchen und nach Maßgabe der gesetzlichen Verpflichtungen beheben.
- Ein Fehler liegt nicht bereits deshalb vor, weil ein KI-generierter Inhalt nicht den subjektiven Erwartungen des Kunden entspricht, soweit die vereinbarte Funktion technisch ordnungsgemäß erbracht wurde.
- Ebenfalls nicht geschuldet sind bestimmte Ergebnisse hinsichtlich Reichweite, Engagement, Leads, Verkäufen oder sonstiger Wirkung veröffentlichter Inhalte.
- Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt, soweit sie nicht wirksam durch diese AGB eingeschränkt werden.
23. Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
- soweit der Anbieter ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die Verantwortung des Kunden für die abschließende Prüfung und Freigabe seiner zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte gemäß diesen AGB bleibt unberührt.
24. Änderungen dieser AGB
- Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die bei seinem Abschluss vereinbarte und dokumentierte Fassung dieser AGB.
- Die Veröffentlichung einer neuen AGB-Fassung ändert bereits bestehende Verträge nicht automatisch.
- Soweit eine neue AGB-Fassung auch auf bestehende Vertragsverhältnisse Anwendung finden soll, bedarf dies einer entsprechenden wirksamen Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden, soweit gesetzlich erforderlich.
- Neue Verträge können ab Veröffentlichung auf Grundlage der jeweils aktuellen AGB-Version geschlossen werden.
25. Textform und Individualvereinbarungen
- Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Elektronische Erklärungen innerhalb von beSocial können der Textform gleichgestellt sein, soweit sie dem jeweiligen Nutzer eindeutig zugeordnet und dauerhaft dokumentiert werden können.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung zulässigerweise ausgeschlossen werden kann.
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung aus einem anderen gesetzlichen Grund zulässig ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Köln.
- Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
27. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.